AGBs - ACTIVE
Eigenverantwortung und Anforderungen
Wandern und Bergsteigen beinhaltet zwangsläufig die Bereitschaft, Leistung zu erbringen, gewisse Entbehrungen zu akzeptieren und sich des höheren Risikos bewusst zu sein. Vor dem Antritt einer Tour sollte man daher bedenken, dass eine realistische Selbsteinschätzung für sich selbst und alle Beteiligten überaus wichtig ist. Um dir die Auswahl zu erleichtern, ist die Schwierigkeitseinstufung bei jeder Wanderung angegeben. Solltest du aber dennoch unsicher sein und Fragen auftauchen, dann ist es am Besten, wenn du mich direkt kontaktierst.
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Schwierigkeitsskala |
Zielgruppe |
Höhenmeter |
Gehzeiten |
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leicht |
… für den gemütlichen Wanderer |
bis max. 600 |
ca. 3 – 4 h |
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mäßig |
… für den ambitionierten Wanderer |
bis max. 1000 |
ca. 3 bis 5 h |
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anspruchsvoll |
… für den erfahrenen Wanderer |
bis max. 1500 |
ca. 4 bis 7 h |
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schwierig |
… für den konditionsstarken Wanderer |
über 1.500 |
über 7 h |
Ausrüstung
Sofern nicht explizit angegeben, gehören zu jeder Tour: Rucksack, Trinkflasche, Proviant, Wechselbekleidung, Jacke, Sonnenschutz, Berg-/Trekkingschuhe, ev. Stöcke.
Mindestteilnehmerzahl
Die große Stärke von MARTIN 361° liegt in der Individualität. Daher werden alle Touren auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durch eine Preiskorrektur durchgeführt. Dies wird dem Teilnehmer ca. 10 Tage vor Beginn mitgeteilt. Sollte die Tour nicht stattfinden, werden bereits getätigte Zahlungen rückerstattet. Eigene Aufwendungen, die in Bezug auf die Tour vom Teilnehmer getätigt worden sind (z. B. Materialeinkäufe, usw.), werden hingegen nicht übernommen.
Transportmittel
Um zu den Ausgangspunkten einer Tour zu kommen, ist die Anreise mit dem Privatfahrzeug oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig. MARTIN 361° übernimmt keine Haftung für ev. Unfälle, die damit in Zusammenhang stehen.
Risikomanagement - Haftung/Versicherung
Auch bei sorgfältiger Tourenplanung und umsichtiger Führung: nicht jeder Gefahr kann DRAUSSEN vollständig ausgeschlossen werden, wie z. B. Wetterstürze, Steinschlag, u. a. Daher erfolgt die Teilnahme bei JEDER Tour auf eigene Gefahr. Daher wird empfohlen, dass jeder Teilnehmer eine entsprechende Unfall- und Haftpflichtversicherung selbst abschließt. Für etwaige eigene leichte Fahrlässigkeit hafte ich nur im Rahmen der von mir abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
EIN-TAGES-TOUREN
Die Anmeldung per mail oder telefonisch. Die Bezahlung erfolgt am Wandertag .
MEHR-TAGES-TOUREN
Die nachfolgenden Hinweise gelten ausschließlich für die von MARTIN 361° veranstalteten Touren und sind Bestandteil des Vertrages zwischen MARTIN 361° und dem Teilnehmer.
Der Leistungsumfang von MARTIN 361° ergibt sich aus den Beschreibungen und Abbildungen in dem jeweils aktuellen Prospekt und/oder der Internet-Darstellung und den Angaben in der Anmeldebestätigung. Sollten sich davon aus nicht vorhersehbaren Gründen Abweichungen ergeben, so wird der Teilnehmer darüber informiert.
Medizinischer Selbstauskunftbogen
Ein guter Gesundheitszustand sind bei allen Touren eine wichtige Voraussetzung. Körperliche Anstrengungen, ein ungewohntes Klima, das Essen, die Höhe, u. a. wirken auf den Körper und Psyche ein. Den medizinischen Selbstauskunftsbogen, der bei Anmeldung zu einer Tourenwoche abzugeben ist, sollte daher mit Sorgfalt ausgefüllt werden. Natürlich ist ein Gesundheitscheck beim Vertrauensarzt vor dem Antritt einer Tour das Allerbeste! Persönliche Medikamente gehören in den Rucksack!
Flexibilität unterwegs
Das angebotene Programm gibt die Marschrichtung vor und wird gewissenhaft vorbereitet. Dennoch kann es durch die Änderung von Rahmenbedingungen zu kurzfristigen Änderungen oder aber auch die Streichung von Programmpunkten kommen. Daher gibt MARTIN 361° gibt keine Garantie dafür, dass alle geplanten Programminhalte 1:1 durchgeführt werden können. Es ist daher wichtig, auch ein gewisses Maß an Flexibilität an den Tag zu legen. Vor Buchungsentscheidung solltest du das angemessen berücksichtigen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
Ausfall
Sofern die Tour aus Krankheitsgründen ausfallen sollte, so wird von MARTIN 361° ein geeigneter Ersatz gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, so wird der volle Preis an den Teilnehmer zurückerstattet. Bei derartigen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich informiert.
Anmeldung
- Anmeldung per mail oder telefonisch
- die Anmeldung ist dann gültig, wenn alle Anmeldungsunterlagen eingegangen und die entsprechenden Zahlungen getätigt worden sind. Eine entsprechende Buchungsbestätigung wird von MARTIN 361° übermittelt.
- Anzahlung: 25 % des Preises ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 20 Tage vor Reisebeginn fällig, es sei denn, es ist erwas anderes vereinbart. Die vollständigen Unterlagen werden dem Teilnehmer zugesandt, sobald der vollständige Reisepreis bei MARTIN 361° eingegangen ist. Falls die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet wird, behält sich MARTIN 361° das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann MARTIN 361° darüber hinaus vom Teilnehmer Rücktrittskosten verlangen.
- Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise im Normalfall bis spätestens 14 Tage vor Beginn einer Tour möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass bei den anderen Programmen noch Restplätze frei sind. Entsprechende Kosten sind nur dann fällig, wenn diese durch die Umbuchung entstehen.
- Rücktritt: der Teilnehmer kann jederzeit von einer Tour durch Erklärung gegenüber MARTIN 361° zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entstehen in Bezug auf den Gesamtpreis, folgende Kosten:
- bei Rücktritt bis zum 30. Tag: Bearbeitungsgebühr von 25 Euro pro Person.
- ab 29. bis 15. Tag vor Beginn: 50 %
- ab 14. vor Beginn: 70 %
- ab 1. Tag vor Beginn: 90 %
Eine Rücktrittversicherung kann auf Wunsch abgeschlossen werden; Kosten betragen ca. 5 % des Preises.
Leistungs- und Preisänderungen
Die Änderung wesentlicher Leistungen während der Tour ist von MARTIN 361° nur dann zulässig, wenn damit die Sicherheit der Teilnehmer erhöht werden sollte. Sofern entsprechende Leistungsänderungen im Vorfeld der Tour MARTIN 361° bekannt sind, so werden diese dem Teilnehmer mitgeteilt.
Sofern für die Durchführung einer Tour unvorhergesehene und drastische Preisänderungen (z. B. Unterkunftspreise, Beförderungskosten) eintreten, so kann von MARTIN 361° ein entsprechender Erhöhungsbetrag verrechnet werden, sofern sich diese nachweisen und rechtfertigen lassen. Preiserhöhungen von MARTIN 361° ab dem 14. Tag vor Antritt der Tour sind unwirksam.
Außerdem ist eine Erhöhung nur dann zulässig, sofern zwischen Anmeldung und dem Termin mehr als 60Tage liegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich von der Anmeldung zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MARTIN 361° in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach Information über die Preiserhöhung Martin 361° gegenüber geltend zu machen.




